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Antrittsrede Hochschule und Politik

Als Theodor Litt traditionsgemäß am 31. Oktober 1931 das Amt des Leipziger Rektors für ein Jahr nach vorausgegangener Wahl durch den Senat antrat, tat er das in der Gewissheit in der sich abzeichnenden Endphase der Weimarer Republik schweren Zeiten entgegenzusehen.’ Die Feier der Rektoratsübergabe gilt von je als diejenige Handlung der Universität, in der sich das Gesetz ihres Wesens, der Inhalt ihres geschichtlichen Auftrages am sinnfälligsten ausprägt. Es ist die Absicht ihrer ehrwürdigen Symbolik, zu zeigen: wenn hier das Amt der verantwortlichen Führung seinen Träger wechselt, so bedeutet das nicht einen Bruch mit dem Überkommenen, sondern den gegebenen Anlaß, die Treue zur Überlieferung ausdrücklich zu bezeugen.

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  1. Oktober 1931.

Rede des antretenden Rektors Dr. Theodor Litt.

Hochschule und Politik.

Hochansehnliche Versammlung! Verehrte Kollegen! Liebe Kommilitonen!

Theodor Litt im Rektorornat. Litt trägt die 1855 von König Johann von Sachsen gestiftete, goldene und mit Smaragden und Rubinen besetzte Rektorkette. Zu sehen sind das Große Universitätswappen mit den Heiligen Laurentius und Johannes dem Täufer unter einem gotischen Baldachin und ein Bildnis des Stifters. Im Jahre 1909 wurden die Portraits des damaligen sächsischen Königs Friedrich August (links) sowie des Markgrafen von Meißen Friedrich der Streitbare (rechts) hinzugefügt. Theodor Litt, 1932, Universitätsarchiv Leipzig, UAL DF001748

Die Feier der Rektoratsübergabe gilt von je als diejenige Handlung der Universität, in der sich das Gesetz ihres Wesens, der Inhalt ihres geschichtlichen Auftrages am sinnfälligsten ausprägt. Es ist die Absicht ihrer ehrwürdigen Symbolik, zu zeigen: wenn hier das Amt der verantwortlichen Führung seinen Träger wechselt, so bedeutet das nicht einen Bruch mit dem Überkommenen, sondern den gegebenen Anlaß, die Treue zur Überlieferung ausdrücklich zu bezeugen. Es ist das Vermächtnis einer ehrenden und verpflichtenden Vergangenheit, was in Gestalt von Amtskette und Siegel, Schlüssel und Satzung in die Hand eines neuen Verwalters übergeht. Indessen kann der gleiche festliche Akt den aufmerksamen Teilnehmer auch über ein weiteres belehren: er kann ihm zeigen, daß der überlieferte Gehalt, der sich in diesen Formen zur Darstellung bringt, nicht ausgenommen ist von dem Schicksal des ewigen Wandels, dem der Geist in jeder seiner Form untersteht. Die nüchternen Angaben des Rechenschaftsberichts lassen an so und so vielen Stellen verspüren, wie viel Neues an Forderungen, Bedürfnissen, Sorgen und Nöten gegenwärtig an die Hochschule herantritt; vor wie viele Fragen sie sich gestellt findet, denen gegenüber die Maximen der Überlieferung versagen – versagen müssen, weil die Vergangenheit nichts von der Situation wußte, aus der diese Fragen emporsteigen. Und, was diesem Wandel der Situation erst seine ganze Schwere gibt: das Neue, das Antwort fordert, erschöpft sich nicht in dem Vielerlei von Einzelaufgaben, mit denen eine verfeinerte Technik der Verwaltung fertig zu werden vermöchte; hinter diesem Vielerlei, das den Vordergrund ausfüllt, liegen die eigentlich grundsätzlichen Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen, auf die alle Verwicklungen im Einzelfalle letztlich zurückgehen. Das eben ist das Bewegende und Erregende an dem Getriebe der heutigen Hochschulverwaltung, daß gar so viele Einzelmaßnahmen den Charakter von echten Gewissensentscheidungen annehmen können, dieweil es bei ihnen nicht bloß um Behebung eines einzelnen und äußerlichen Notstandes geht, sondern um eine Stellungnahme zu den großen Schicksalsfragen, die die ganze Zeit erschüttern.
Ich spreche für keinen unter Ihnen etwas Überraschendes aus, wenn ich hinzusetze, daß die Prinzipienfragen, in die sich die Hochschule mit unausweichlicher Notwendigkeit hineingezogen findet, vor allem in einer Sphäre zu Hause sind: in derjenigen der Politik. Der Inbegriff von Handlungen und Geschehnissen, den wir mit dem Worte „Politik“ bezeichnen, bildet stets, auch in den sog. „ruhigen“ Zeitläuften, eine Zone der höchsten Spannung und der schicksalsträchtigsten Auseinandersetzung: steht vollends die Existenz ganzer Völker und Kulturen so auf des Messers Schneide, wie es gegenwärtig der Fall ist, so kann es gar nicht anders sein, als daß die politische Sphäre alle Gedanken, Wollungen, Kräfte mit magnetischer Gewalt auf sich zusammenzieht und nach sich ausrichtet. Da gibt es keinen Bezirk sinnvollen Schaffens, der sich gegenüber der politischen Sphäre in säuberlicher Abtrennung behaupten könnte; irgendwie, sei es auch nur in Form der Abwehr und Grenzverteidigung, muß er mit ihr ins Reine zu kommen suchen. Diese gewaltige Anziehung ist es, deren Wirkung auch die hohe Schule des Geistes an sich verspürt. In jenen Jahrzehnten scheinbarer Ruhe und vermeintlicher Saturiertheit, die heute schon so weit hinter uns liegen, konnte sie sich dem Glauben hingeben, daß sie in der Idee der „reinen“, der „voraussetzungslosen“ Wissenschaft das Prinzip besitze, das ihr Reich mit unanzweifelbarer Klarheit von demjenigen der Politik abgrenzt. Heute muß sie erfahren, daß diese Grenzfestsetzung so wenig von Dauer war wie die politischen Grenzziehungen, auf deren Endgültigkeit man vertraute. Das Problem „Hochschule und Politik“ ist so umstritten, so brennend wie noch nie.


Freilich könnte es in gewisser Weise befremdlich erscheinen, daß ich das Herandrängen dieses Problems auf die Neuheit unserer Gesamtsituation zurückgeführt habe. Steht es nicht genau umgekehrt? Steht es nicht so, daß die Hochschule, indem sie sich dieser Problematik zuwendet, recht eigentlich auf ihre Ursprünge zurückgeht, daß sie sich auf die Idee besinnt, in deren Zeichen sie dereinst ans Licht getreten ist? Denn diese Rückwanderung in die eigene Vergangenheit endet schließlich bei dem leuchtenden Urbilde aller hohen Schulen des Geistes: sie endet im Hain der platonischen Akademie. Gerade der Stifter und Meister dieser Akademie aber brachte doch die von ihm gegründete Schule in den denkbar engsten Zusammenhang mit den Problemen und Aufgaben der politischen Sphäre. Das gilt nicht etwa bloß in dem Sinne, daß die Akademie sich um solche Erkenntnisse bemüht hätte, von denen anzunehmen war, daß auch einmal das öffentliche Leben in Staat und Gesellschaft von ihnen „Gebrauch machen“ könne – nein: ihr ganzes Wissensstreben entzündete sich letztlich an der Frage nach der vollkommensten Ordnung der öffentlichen Dinge und kannte nichts Höheres, als wieder einzumünden in die Bewegung des politischen Gemeinwesens. Daß aber die heutige Hochschule auf diesen ihren ursprünglichen Auftrag sich besinne, das scheint dann doppelt geboten und angezeigt, wenn man die geschichtliche Situation ins Auge faßt, die einem Platon diese Zielbestimmung eingab: denn diese Situation glich zum Verzweifeln derjenigen, die auf unserem Geschlechte lastet. Es war der auf den Tod erkrankte Organismus seiner Vaterstadt, dem Platon aus der Kraft geläuterten Wissens Heilung zu bringen gedachte. Er sah den Bürgergeist, der die Väter beseelt hatte, in Auflösung begriffen, sah den Staat durch den Zwist der Parteien zerrissen und selbstsüchtiger Begehrlichkeit als Beute ausgeliefert. Wenn wir heute unser Gemeinwesen von verwandten Übeln heimgesucht, ja bis an den Rand des Ruins gebracht sehen – sollen wir daraus nicht die Aufforderung entnehmen, das Leben und Streben der Hochschule ebenso eng mit dem Leben des Staates zu verknüpfen, wie Platon das seiner Gründung zur Pflicht machte?


Wenn man den Parallelismus der Lage und der Bedürfnisse erkennt, dann begreift man den wahrhaft verführerischen Zauber, mit dem das Vorbild der platonischen Akademie auf ihre Nachfolgerinnen, die hohen Schulen im heutigen Deutschland, wirken muß, dann versteht man es, daß schon in den Jahren der Erregung, die auf den Abschluß des Krieges folgten, gewisse leidenschaftlich bewegte Kreise der deutschen Jugend an die Hochschule die kategorische Forderung richteten, sie möge sich aus dem Geiste der platonischen Akademie erneuern und gegenüber der modernen Polis, gegenüber dem Staate des deutschen Volkes, eben die Sendung auf sich nehmen, zu der die platonische Akademie im Hinblick auf den Athenerstaat sich bekannt hatte. Und man weiß, wie nachdrücklich seitdem von den verschiedenen politischen Fronten her die gleiche Aufforderung an die Hochschule ergangen ist. Da hieß und heißt es etwa auf der einen Seite, daß es die Aufgabe der Hochschule sei, der heraufsteigenden neuen Gesellschaftsordnung den Weg zu bereiten, d. h. ihre Notwendigkeit und ihren Aufbau darzutun und die durch sie geforderten „Funktionäre“ mit dem notwendigen Wissen auszustatten. Da hieß und heißt es auf der anderen Seite, daß eine bestimmte Deutung, Ordnung und Wertung des völkischen Lebens die eigentliche und eigenste Aufgabe der Hochschule sei. Alle die, die so sprechen, sind mit dem Stifter der Akademie jedenfalls darin eins, daß sie Hochschule und Staat in die denkbar innigste Verbindung gebracht zu sehen wünschen.
Leider ist indessen nicht zu verkennen, daß diese Übereinstimmung in einem, ja gerade in dem entscheidenden Punkte in den schärfsten Gegensatz umschlägt. Fordert man die enge Verbindung zweier Potenzen, wie es Politik und Hochschule sind, so kommt selbstverständlich alles darauf an, in welcher Weise und von welcher Seite her diese Verbindung innerlich bestimmt und fortlaufend reguliert wird: ob es die Vereinbarung gleichberechtigter Partner, das Diktat der einen oder das Diktat der anderen Seite ist, was die Zusammenarbeit normiert. Wie Platon und die Seinen hierüber dachten, liegt klar zutage: für sie konnte nur die Schule des Geistes der gebende, der maßgebende Teil sein! Sie sahen das Gemeinwesen, dem sie all ihr Streben zu weihen gedachten, im Zustande der Wirrnis, der Führerlosigkeit und des sittlichen Siechtums schwer darniederliegen; so, wie es war, galt es ihnen als durchaus unvermögend, aus eigener Kraft und Einsicht den Ausweg aus selbstverschuldeter Not zu finden. Deshalb stand für sie fest: die Richtlinien der Erneuerung konnten nur von dem Kreis her bestimmt werden, der sich aus dem verruchten Getriebe des Tages und der Parteien heraushielt, von dem Kreise der Akademie, deren Mitglieder im strengen Dienst der Wahrheit die befleckende Berührung mit der Tagespolitik vermieden und aus dem Himmel der Idee die ewigen Normen der Politik herniederholten. Von ihnen hatten die Unberatenen und Führerlosen die Erleuchtung entgegenzunehmen. Hier war es also die hohe Schule des Geistes ganz allein, die von sich aus die Verbindung mit der Politik herstellte und normierte – eine Verbindung, die, soweit es sich um den gewordenen, den wirklichen und vorhandenen Staat handelte, nur den Charakter der Führung tragen konnte. In dem Programm der Akademie lag die unbedingte Unterwerfung des „empirischen“ Staates unter die Anweisungen derer, die um die „Idee“ des Staates Bescheid wußten.
Ist es etwa an dem, daß die Maßgeblichen unserer Zeit das Verhältnis von Hochschule und Politik in gleichem Sinne geregelt zu sehen wünschen? Man braucht nur die Frage zu stellen, um den ganzen Abstand der Meinungen zu ermessen. Diejenigen Kreise der Öffentlichkeit, von denen der Appell an die Hochschule ergeht, sind ferne davon, sich selbst in der Rolle des Unberatenen zu fühlen, der demütig einer höheren Erleuchtung harrt – sie denken nicht daran, jedweden Ausspruch dieser Hochschule, er möge ausfallen wie er wolle, als Ausfluß überlegener Weisheit ohne Widerspruch hinzunehmen. Wie wäre es sonst möglich, daß die Hochschulkreise kaum je in den gemeinsamen Lebensfragen der Nation ihre Stimme erheben konnten, ohne alsbald die leidenschaftlichsten Proteste in eben dieser Öffentlichkeit hervorzurufen. In unser aller Ohr ist noch der Nachhall der Beschuldigung, daß an den deutschen Hochschulen, bei Dozenten wie Studenten, der Geist der Reaktion umgehe, daß monarchistische, nationalistische, militaristische Umtriebe hier ihren stärksten Rückhalt fänden. Das klingt nicht gerade nach Unterwerfung unter die Einsicht der besser Unterrichteten! In Wahrheit stand es so, daß man zwar in dem politischen Gespräch die Stimme der Hochschule zu vernehmen wünschte, aber nur unter der selbstverständlichen Voraussetzung und Bedingung, daß ihre Aussprüche mit dem übereinstimmen würden, von dessen Richtigkeit man schon zuvor felsenfest überzeugt war. Man erwartete Bestätigung dessen, was man im Grunde bereits wußte, nicht Enthüllung dessen, wonach man auf der Suche war. Der empirische Staat, die empirischen Parteien waren fern davon, sich in irgendeine Abhängigkeit von der Schule des Geistes zu begeben.


Nun hat sich zwar seit den Jahren, die von diesen Anklagen erfüllt waren, die Gesamtlage entscheidend verschoben; ja, es könnte so aussehen, als ob neuerdings wesentliche Teile des Volks und zumal unserer Jugend die Hochschule in alle die Rechte und Vollmachten einzusetzen gewillt seien, die Platon ihr zugesprochen. Hatte man früher der Hochschule den Vorwurf gemacht, daß sie sich falsch, d. h. für die unrichtige Seite entschieden habe, so erscholl jetzt laut und leidenschaftlich die Anklage, daß sie sich in den Lebensfragen von Volk und Staat zu wenig, ja im Grunde gar nicht entschieden habe. Sie habe, ganz und gar benommen von dem trügerischen Ideal der Objektivität, der Voraussetzungslosigkeit, der Unparteilichkeit, in sich den Mut zu einem kräftigen Ja und Nein ertötet, habe in schwächlicher Duldsamkeit alle Bewegungen, Bestrebungen, Ideen und Theorien ohne Unterschied zu „verstehen“ gesucht und sich damit jeden Einflusses auf das nationale Schicksal begeben. Jetzt aber heiße es erwachen, den Bann dieser Selbstentmächtigung abschütteln und mit kräftiger „Entscheidung“ in den Lebensgang der Nation eingreifen. Das klingt wahrhaftig so, als werde hier die Hochschule in das Amt der obersten Spruchgewalt wieder eingesetzt. Und doch muß man fragen: ist wirklich in der Auffassung, die hinter diesem Appell steht, das Verhältnis in dem von Platon gewünschten Sinne wieder hergestellt? Weit gefehlt! Auch hier steht der Inhalt der Entscheidung, der Ausfall der erwarteten und geforderten Parteinahme von vornherein, d. h. vor jeder Verlautbarung der Hochschule unverbrüchlich fest. Erwartet wird nicht nur, daß die Hochschule sich überhaupt irgendwie entscheide, sondern daß sie sich in einem bestimmten Sinne entscheide. Erwartet wird von ihr, daß sie für eine als selbstverständlich vorausgesetzte, im voraus festliegende Deutung des nationalen Schicksals die wissenschaftliche Begründung und Einzelausführung liefere, ja, daß sie einem bestimmten politischen Willen den theoretischen Unterbau zur Verfügung stelle. Auch hier heißt es: Fälle eine Entscheidung – aber eine Entscheidung, „wie ich sie verstehe“!
Wunderliches Schicksal, dem die Hochschule in diesen Jahren verfallen ist! Von links wie von rechts her für die Politik reklamiert, muß sie nacheinander den Vorwurf der reaktionären Verstocktheit und den Vorwurf der charakterlosen Indifferenz über sich ergeben lassen – Beweis genug, daß es mit der Durchführung des platonischen Programms jedenfalls in der Praxis und zumal in der Praxis des gegenwärtigen Deutschland seine erheblichen Schwierigkeiten hat.


Für die Hochschule versteht es sich von selbst, daß sie die Frage, deren Dringlichkeit durch diese Erfahrungen offenbar geworden ist, nicht unter dem Druck von Tagesleidenschaften und nach dem Diktat von Tagesforderungen, sondern nur auf Grund ernstlicher Besinnung beantworten kann und darf. Sie fragt sich: gibt es Erwägungen stichhaltiger Art, die es ihr nahelegen oder sie nötigen könnten, den geforderten Anschluß an irgendeine der im öffentlichen Leben auftretenden „Entscheidungen“ wirklich zu vollziehen, mithin den Inhalt dieser Entscheidung als ein Vorgegebenes und jenseits möglicher Diskussion Stehendes einfach hinzunehmen? Diese Frage aber fordert die weitere Überlegung, ob und inwieweit sie ihren eigentümlichen Charakter, ihre überlieferte Haltung und Gestalt bewahren könnte, falls sie so handelte. Und da steht nun eines über allem Zweifel. Falls sie sich entschlösse oder dahin bringen ließe, jener Aufforderung Folge zu geben, so würde sie damit unweigerlich das preisgeben, worin man von je, und nicht zum wenigsten im Aufblick zu dem platonischen Ideal, ihren Wesenskern erblickt hat: preisgeben würde sie ihren Charakter als Stätte wissenschaftlicher Forschung und Lehre. Sie würde es tun nicht etwa deshalb, weil es im Wesen der Wissenschaft läge, abseits von der Politik, losgelöst von der Politik ihr Werk zu verrichten – wohl aber aus dem Grunde, weil, wenn irgend welche Beziehungen der Wissenschaft zur Politik bestehen oder durch die Sache gefordert sind, es einzig und allein die Wissenschaft selbst sein kann, welche über den Charakter dieser Beziehungen Klarheit schafft. Es offenbart sich hier ein ganz allgemeiner und im unabänderlichen Wesen der Wissenschaft liegender Sachverhalt. Wenn sie mit irgendeiner Lebens- und Wirkenssphäre in Berührung tritt – immer wieder ist es ihre und nur ihre Sache, den Inhalt des damit sich herstellenden Verhältnisses zu klären, seine Bedeutung zu bestimmen, seine Reichweite zu begrenzen. Niemals kann und darf die Gegenseite diese Bestimmung für sich in Anspruch nehmen. Daß dem so ist, zeigt ein einfacher Vergleich. Nehmen wir einmal an, es stände nicht das Verhältnis von Wissenschaft und Politik, sondern das Verhältnis von Armee und Politik, Schule und Politik, Wirtschaft und Politik zur Erörterung, so würde eines mit Bestimmtheit gesagt werden können: es wäre nicht die Armee, nicht die Schule, nicht die Wirtschaft, die von sich aus, d. h. aus dem Fond der ihr eigens zugehörigen Erfahrungen und Einsichten, über das Verhältnis der in Frage stehenden Potenzen zu befinden hätte. Militärische, schulische, wirtschaftliche Überlegungen wären für diese Frage durchaus unzureichend; die Klärung des Problems läge jenseits ihrer Kompetenz. Heißt aber die Frage: Wissenschaft und Politik, so liegt Aufgabe und Vollmacht der Klärung durchaus und nur bei dem einen Gliede dieser Relation: bei der Wissenschaft. Warum das so ist und sein muß, ist leicht zu erkennen. Es ist so, weil die echte, die vollentwickelte Wissenschaft wie an allen Wirklichkeitsphänomenen so auch an der Politik ihren Gegenstand hat – weil sie wie an allen Inhalten des Geisteslebens so auch an sich selbst ihren Gegenstand hat – weil folglich auch die Relationen, die diese ihre beiden Gegenstände verknüpfen, den Gegenstand ihrer Erforschung bilden und bilden müssen.

Alle Aussagen, die das Verhältnis von Wissenschaft und Politik in wirklich treffender Weise bestimmen, sind eben damit zugleich theoretisch gültige, d. h. wissenschaftliche Aussagen – auch wenn sie sich nicht als solche wissen oder ausgeben; auch wenn diejenigen, die sie aussprechen, nicht ex professo Träger wissenschaftlicher Forschungsarbeit sind. Darin besteht nun einmal die Macht des wahrhaft wissenschaftlichen Geistes, daß er nichts außerhalb seiner Fragestellung läßt, daß er sowohl das in der wissenschaftlichen Bewegung selbst als auch das außerhalb ihrer, jenseits ihrer pulsierende Leben mit seinem Blick umspannt. Seit Hegel ist die Philosophie gewohnt, diese weit ausladende Kraft des wissenschaftlichen Gedankens mit einem Wort von sinnfälliger Plastik zu bezeichnen: sie spricht von der „übergreifenden“ Funktion seiner Begriffe. Wenn das polare Verhältnis Politik – Wissenschaft in Frage steht, dann ist es der Pol der Wissenschaft, dem innerhalb dieses Verhältnisses die übergreifende Vollmacht eignet: von diesem Pol aus ist sowohl das Eigenwesen der Wissenschaft als auch die Funktion der Gegenseite als auch endlich die Beziehung beider zu bestimmen. Wir werden gleich sehen, daß diese Erwägung nicht umkehrbar, d. h. nicht vom Pol der Politik her durchführbar wäre.


Der entwickelte Gedanke verliert auch dann nichts von seiner Funktion seiner Begriffe. Wenn das polare Verhältnis Politik – Wissenschaft und Politik, wie es bisher war, einer eingreifenden Revision zu unterziehen: denn diese Gründe müßten solche Gründe sein, die die Wissenschaft selbst entweder ermittelt oder wenigstens als stichhaltig anerkannt hätte, also wiederum – wissenschaftliche Gründe!
Ist der Charakter der Wissenschaft damit zutreffend bestimmt, dann steht eines fest: wenn die Hochschule sich die Entscheidung, der ihre Arbeit untersteht, von irgend einer außerhalb oder oberhalb ihrer stehenden Instanz vorgeben läßt, so sagt sie sich von der Idee der Wissenschaftlichkeit los; denn sie begibt sich der „übergreifenden“ Vollmacht, die ihr als der Verwalterin der Wissenschaft in die Hand gelegt ist. Mit dieser Feststellung ist noch nichts darüber ausgemacht, ob die Hochschule nicht Grund hat, nicht die Pflicht hat, die von ihr geforderte Metamorphose vorzunehmen und sich unter die Gebote bestimmter außerwissenschaftlicher Entscheidungen zu stellen; wir können es zunächst als durchaus denkbar offen lassen, daß der besagte Gestaltwandel die Forderung der Stunde ist. Nur dies eine sollte in seiner unausweichlichen Notwendigkeit klar sein, daß dieser Gestaltwandel der Preisgabe des wissenschaftlichen Prinzips gleichkommen würde. Diese Notwendigkeit besteht völlig unabhängig von dem besonderen Inhalt und der Richtung der Entscheidung, der die Hochschule ihre Arbeit zu unterstellen hätte. Die sittlich wertvollste, die erhabenste und beifallswürdigste Entscheidung hat in dieser Hinsicht nichts voraus vor der fragwürdigsten, ja verwerflichsten. Die eine fordert so gut wie die andere das Opfer des Prinzips wissenschaftlicher Forschung.


Ich habe diese Erörterungen deshalb ohne Scheu vor einiger Umständlichkeit so peinlich durchgeführt, weil man mit Befremden bemerken muß, wie wenig sich die meisten, die mit Imperativen der angedeuteten Art an die Hochschule herantreten, den zwingenden Charakter des hier vorliegenden Dilemmas klar gemacht haben. Man erwartet und fordert von der Hochschule Entscheidungen, deren Inhalt schon vorher feststeht, und meint dabei ihren wissenschaftlichen Charakter doch unangetastet zu lassen; ja, man legt sogar entscheidendes Gewicht darauf, daß dieser wissenschaftliche Charakter gewahrt bleibe, weil natürlich die von der Hochschule erwartete und geforderte Zustimmung nur dann wirklichen Wert hat oder jedenfalls zu haben scheint, wenn sie vom Nimbus der Wissenschaftlichkeit verklärt ist. Und doch sollte man wissen: eine von solchen Entscheidungen dirigierte geistige Bemühung kann vielleicht noch faktisch Wissenschaft heißen, Wissenschaft genannt werden; eine solchen Entscheidungen sich unterwerfende Hochschule kann von der Würde des wissenschaftlichen Wahrheitstrebens vielleicht noch einen schwachen Abglanz an sich tragen – das Wesenhafte, das in jener Benennung gemeint ist und in diesem Abglanz widerscheint, ist mit der besagten Wendung endgültig verloren. Hier zeigt es sich eben, daß die Lebensmächte, die wir der Wissenschaft polar gegenüberstellten, daß in diesem besonderen Falle die politischen Mächte durchaus nicht den „übergreifenden“ Charakter haben, in dem wir das Vorrecht der Wissenschaft fanden: sobald sie auf den Gegenpol Wissenschaft mit ihren Postulaten und Diktaten erfolgreich übergreifen, zerstören sie diesen Gegenpol, indem sie ihm seine Seele nehmen. Es ist nur ein Schein- und Ersatzgebilde, es ist nur eine Pseudo-Wissenschaft, die sie in ihre Botmäßigkeit gebracht haben; die Relation zweier Größen ist ersetzt durch den Absolutismus der einen von beiden. Das Übergreifen der Wissenschaft zu dem, was selbst nicht Wissenschaft ist, ist niemals zerstörender „Übergriff“, sondern, sofern es im rechten Sinne erfolgt, getreuliche Erhaltung; das Übergreifen der Nicht-Wissenschaft auf die Wissenschaft ist stets Vernichtung. In aller Klarheit möge deshalb dieses Dilemma heraustreten: entweder wissenschaftliche Hochschule, dann aber keine Unterwerfung unter irgend eine vorgegebene Entscheidung – oder entscheidungsmäßige Bindung, dann aber nicht mehr wissenschaftliche Hochschule. Beides zugleich wollen ist innerer Widersinn und damit zugleich Fehlleitung des Willens.


Indem wir für die Hochschule, sofern sie wissenschaftliche Forschungsstätte sein soll, die Autonomie des geistigen Strebens fordern, nehmen wir das Ideal der platonischen Akademie in einem bestimmten Sinne wieder auf. Trotzdem machen wir uns keineswegs die höchst weittragenden Folgerungen zu eigen, die Platon an diese Forderung anknüpfte. Platon glaubte, wie wir sahen, den wahrheitstrebenden Geist befähigt und berufen, dem Staat die Normen des Handelns vorzuschreiben. Er glaubte, daß die übergreifende Funktion der Wissenschaft diese Vollmacht in sich schließe. Wir aber müssen fragen, ob er recht daran tat, dem Übergreifen des wissenschaftlichen Gedankens diese Deutung zu geben. Lassen Sie mich wenigstens in Andeutungen zeigen, daß mit dieser Auslegung der echte Sinn des „Übergreifens“ nicht erfüllt, sondern durch Überspannung zerstört wird. Wenn ich sagte, daß es die Sache der Wissenschaft sei, über die Beziehungen zwischen ihr selbst und anderen Lebensbereichen „Klarheit zu schaffen“, so ist damit eine durchaus und nur theoretische Angelegenheit gemeint. Es geht darum, von der Warte des Betrachters aus zwei mächtige Potenzen des Kulturlebens in ihrem wechselseitigen Verhältnis zu sehen, ihr Zusammenspiel und Gegenspiel in Form von theoretischen Aussagen zu bestimmen. Die Wissenschaft verfährt im Sinne ihres autonomen Strebens, wenn sie dieses reale Verhältnis aufzuklären unternimmt. Aber liegt in der Autonomie, kraft deren sie so handelt, auch dies Weitere enthalten, daß sie, die Wissenschaft, im realen Verlauf der Dinge, die sie betrachtet, die Führerrolle entweder faktisch gespielt habe und spiele oder prinzipiell, dem Wesen der Sache nach, zu spielen habe? Ist die Vollmacht des schauenden Übergreifens als solche zugleich die Vollmacht des normgebenden Lenkens? So denken hieße völlig Heterogenes ineinandermengen. Ein anderes ist es, eine Sphäre der Wirklichkeit mit dem Blick des betrachtenden Geistes umgreifen, ein anderes, sie mit den Forderungen des wollenden Geistes in Beschlag nehmen. Jener betrachtende Blick kennt keine höhere Leidenschaft als die, das von ihm Betrachtete in der Verfassung, der Eigenbewegung zu belassen, in der es sich befindet, solange es seinem eigenen Wesen treu bleibt. Dieser fordernde Wille weiß nichts von solcher schonenden Rücksicht; er greift zu, um dem Vorgefundenen die ihm vorschwebende Gestalt aufzuprägen. Wenn die betrachtende Wissenschaft den Staat in ihr Blickfeld einbezieht, so ist damit noch nicht das Mindeste darüber ausgemacht, ob sie diesem Staat mit praktischen Forderungen nahezutreten durch ihr eigenes Wesen befugt und berufen ist. Die Theorie als solche muß, wenn sie an dieses Problem herantritt, zunächst einmal alle Möglichkeiten der Verhältnisbestimmung offen lassen. Denkbar ist es, daß sie bei vorurteilsfreier Prüfung des fraglichen Verhältnisses dahin gelangt, sich selbst ein beträchtliches Maß, ja sogar ein Maximum praktischen Einflusses auf die politische Sphäre zuzusprechen; aber ebenso denkbar ist das genau entgegengesetzte Ergebnis: daß es dem Wesen der recht verstandenen Wissenschaft widerstreite, irgend eine Einwirkung auf die Politik auszustrahlen, geschweige denn dem Staat die maßgebenden Normen des Handelns vorzuschreiben. Gerade darin offenbart sich am reinsten der Sinn des theoretischen Übergreifens, daß die Wissenschaft in seinem Vollzuge dazu kommen kann, sich selbst jedes praktische Übergreifen zu verbieten, weil ein solches dem Wesen der von ihr betrachteten Gesamtwirklichkeit zuwiderlaufen würde. Wir selbst haben hier im Sinne solcher Selbstbegrenzung gehandelt, als wir zeigten, daß eine Wissenschaft, die sich mit Entscheidungen der politischen Sphäre in eins setzen wollte, damit automatisch dasjenige einbüßen würde, was sie zur echten Wissenschaft macht. Es war der kardinale Irrtum Platons, daß er den Unterschied zwischen der Autonomie des denkenden Geistes und der Autonomie der handelnden Vernunft übersah und aus der Vollmacht der theoretischen Allumfassung die Vollmacht praktischer Gesetzgebung folgerte.

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Wie sich nun bei einer solchen vorurteilsfreien Überprüfung das Verhältnis von Wissenschaft und Politik darstellen würde, das wäre Sache einer sehr weit ausgreifenden Untersuchung – einer Untersuchung, die hier auch nur in Angriff nehmen zu wollen schon aus dem Grunde unmöglich wäre, weil gerade gegenwärtig die an diesem Problem beteiligten Wissenschaftsgruppen noch daran sind, das Geflecht der hier obwaltenden Beziehungen in erneuter Besinnung zu entwirren. Nur soviel lassen Sie mich von den heranreifenden Ergebnissen dieser Überprüfung aussprechen: es bestehen in der Tat wesentliche und bedeutsame Zusammenhänge zwischen der Welt des wissenschaftlichen Gedankens und der Welt der politischen Tat. Aber diese Zusammenhänge sind viel verwickelter, umwegreicher, unterirdischer, als die allzu einfachen Formeln, die allzu direkten Imperative derer ahnen lassen, die die politische und die wissenschaftliche Sphäre durch den Machtspruch der gleichen „Entscheidung“ zusammenbringen wollen. Über das Wesen, die Notwendigkeit, die Lebensbedeutung der Entscheidungen, von denen die politische Sphäre voll ist, läßt die reine Theorie in „übergreifender“ Betrachtung keinen Zweifel, und insoweit darf sich das in diesen Entscheidungen pulsierende Leben auf das Zeugnis der Wissenschaft berufen; aber die gleiche Wissenschaft muß es mit der äußersten Entschiedenheit ablehnen, irgend eine dieser Entscheidungen sei es von dem Leben übernehmen, sei es dem Leben abnehmen bzw. vorwegnehmen zu wollen! Dem Ehrgeiz der Lebensbevormundung wie dem Gebot der Lebensunterwerfung muß sie widerstehen, wenn anders sie Wissenschaft bleiben will.
Damit ist Inhalt und Richtung derjenigen Überlegungen angedeutet, nach denen die Hochschule, sofern und solange sie wissenschaftliche Hochschule bleiben will, ihr Verhältnis zur Politik zu regeln hätte. Aber wichtiger ist uns an dieser Stelle und zu dieser Stunde vielleicht noch die Frage, die ich zuvor ausdrücklich offen gelassen hatte: die Frage, ob sie an dem Charakter der wissenschaftlichen Hochschule festhalten oder ob sie sich in eine entscheidungsmäßig gebundene Bildungsstätte umwandeln soll. Man mache sich nun klar, daß diese Frage nicht wiederum auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erwägungen entschieden werden kann. Das Ja bzw. das Nein, das hier ausgesprochen werden soll, ist der Ausdruck von Wertungen, die mit wissenschaftlichen Argumenten so wenig widerlegt wie bewiesen werden können. Ja, hier können wir unbedenklich den Ausdruck aufgreifen, der den Gang unserer Erörterung beherrschte: es ist eine „Entscheidung“, eine wählende Entscheidung, was mit dieser Frage von uns gefordert wird. Ob Wissenschaft Wert hat, welchen Wert sie hat, wie dieser Wert sich dem Range nach zu anderen Werten verhält, ob wissenschaftliche Hochschulen sein sollen oder nicht – dies alles sind Fragen, die mit wissenschaftlichen Gründen nicht zu entscheiden sind. Die Wissenschaft kann die Notwendigkeit dieser Entscheidung aufzeigen – sie selbst zu fällen ist sie als Wissenschaft außer stande. Insofern also gibt es keine Möglichkeit, diejenigen im eigentlichen Sinne des Wortes zu „widerlegen“, die die Umwandlung der wissenschaftlich forschenden Hochschule in eine gesinnungsmäßig gebundene Hochschule fordern. Man kann sie höchstens auf die Tragweite des durch sie Geforderten hinweisen, kann die Folgen zu entwickeln versuchen, die die besagte Umwandlung nach sich ziehen müßte, die Nebenwirkungen aufdecken, die sie begleiten würden. Es wären dies Erwägungen, die den Horizont erweitern könnten, innerhalb dessen die Entscheidung stattfinden müßte – niemals „Gründe“, aus denen eine bestimmte Entscheidung mit zwingender Evidenz abzuleiten wäre. Von diesen Erwägungen lassen Sie mich einige andeuten, die mir besonders beachtlich erscheinen.


Zuvörderst: wenn man den bestehenden Hochschulen den Charakter der Wissenschaftlichkeit nähme, so könnte es nicht ausbleiben, daß die aus ihnen vertriebene Wissenschaft sich anderwärts ansiedelte. Die Unterkunft aber, die sie dann im günstigsten Falle fände, würde erheblich mangelhafter, die Entfaltungs- und Wirkungsmöglichkeiten, die ihr alsdann verblieben, sehr viel geringfügiger sein als diejenigen, deren sie sich einstweilen noch erfreuen darf. Aber damit würde vielleicht derjenige sich leicht abfinden, der in der Wissenschaft einen Wert untergeordneten Ranges erblickt. Für ihn aber müßten dann folgende Erwägungen um so durchschlagskräftiger sein. Es ist ja ein ganz bestimmtes Ziel, von dem er und die ihm Gleichgesinnten sich bei ihrem Verlangen nach Umgestaltung der Hochschule leiten lassen: die „Entscheidung“, der sie die Arbeit der Hochschule unterstellt zu sehen wünschen, soll die Gewähr dafür geben, daß eine bestimmte Gesinnung in der Hochschule entwickelt und befestigt werde. Gesinnungsbildung statt Geistesschulung – in dieser Formel hört man ja manchmal den Sinn der geforderten Umwandlung ausgesprochen. Diese Gesinnung aber hinwiederum wird, echt platonisch, gefordert im Hinblick auf das lebendige Ganze, in dem sie ihre Wirkung, ihre heilende und aufbauende Wirkung entfalten soll: im Hinblick auf das Ganze von Volk und Staat. Die überzeugungsmäßig begründete Hingabe an den Staat der eigenen Nation: das ist der eigentliche Inhalt der Gesinnung, die in der Hochschule gepflegt werden soll. Das ist eine leitende Wertsetzung, eine Grundentscheidung, die in Zweifel zu ziehen oder anzufechten der Hochschule oder besser gesagt: den Hochschullehrern, aufs Ganze gesehen, niemals in den Sinn gekommen ist und hoffentlich nie in den Sinn kommen wird. Die Frage ist nur die, ob dem lebendigen Ganzen des staatlich geeinten Volkes durch die besagte Wandlung ein Dienst erwiesen wird oder ob nicht hier, wie so oft, die direkte Methode des Vorgehens den erstrebten Erfolg in sein Gegenteil umschlagen läßt; die Frage ist, ob nicht die Hochschule gerade dadurch ihrem Volk am besten dient, daß sie das Prinzip des wissenschaftlichen Wahrheitstrebens aufzugeben sich weigert. Folgende Gründe scheinen mir durchaus für diese Annahme zu sprechen. Gesetzt den Fall, es gäbe für eine dem eigenen Volke sich hingebende Gesinnung nur einen einzigen denkbaren und diskutablen Inhalt, gesetzt den Fall, eine solche Gesinnung könnte sich sinnvoller Weise nur für ein einziges Ideal der Volks- und Staatsordnung erwärmen und einsetzen – dann möchte es nicht so schwer, nicht unmöglich sein, die Gesinnungsgrundlage der reformierten Hochschule in einer für alle Volksgenossen gleich überzeugenden Weise zu bestimmen und festzulegen – dann wäre die Möglichkeit gegeben, in dem Statut der neugeborenen Hochschule den sittlichen Gehalt des nationalen Lebens als Grundgesetz der ganzen Bildungs- und Erziehungsarbeit zu kodifizieren. Aber das, was hier als Fall gesetzt wurde, erweist sich ja, wenn wir auf die Wirklichkeit unseres nationalen Lebens schauen, als Phantasie und Utopie. Auch diejenigen, die sich ohne Vorbehalt und mit reinem Willen zur nationalen Gemeinschaft bekennen, sind sich, soviel ich sehe, noch nicht so ganz darüber einig geworden, worin denn eigentlich die wahre Wohlfahrt des nationalen Körpers bestehe, welche Gestalt das Leben unseres Volkes anzunehmen habe, um der höchsten Forderung zu genügen, geschweige denn, daß über die Wege, die aufwärts führen, über die Ordnungen, die das äußere und innere Gedeihen gewährleisten, auch nur eine relative Einhelligkeit bestände. Als einziges, aber sehr aufschlußreiches Beispiel sei der Kampf um die Gestaltung der Schule unseres Volkes genannt. Der eine und einzige Gesinnungskanon, den wir als Grundgesetz der gesinnungsbildenden Hochschule postulierten, löst sich beim Blick auf die Wirklichkeit in eine Vielheit nicht nur inhaltsverschiedener, sondern auch gegensätzlicher Botschaften auf. Nun ist unter den Gruppen und Parteien, die sich um diese verschiedenen Gesinnungspaniere scharen, natürlich keine einzige, die nicht die felsenfeste Überzeugung im Busen trüge und zur Schau trüge, daß die durch sie selbst vertretene Entscheidung die einzig richtige, die einzig bejahenswerte und pflegenswerte sei. Eben deshalb ja die Selbstverständlichkeit, mit der eine jede von ihnen der Hochschule die Unterwerfung unter ihre Entscheidung abfordert. Aber die Festigkeit dieser Überzeugung ändert nichts an der leidigen Tatsache, daß es eine Mehrzahl von einander widersprechenden Entscheidungen ist, die die Hochschule mit gleicher Bestimmtheit für sich fordern, ändert nichts an der Tatsache, daß die Hochschule, indem sie für eine bestimmte Entscheidung optiert, sich in eine Front einreiht, die der Gesamtheit der übrigen feindlich gegenübersteht. Was aber wäre, vom Standpunkt des Ganzen aus gesehen, damit gewonnen? Gewonnen wäre die Verstärkung einer bestimmten Gruppe innerhalb der um den Staat ringenden Parteien; aber diese Verstärkung wäre nach ihrem inneren, ihrem moralischen Gewicht nicht eben hoch anzuschlagen, dieweil ja die Hochschule mit ihrer Parteinahme sich selbst die Möglichkeit genommen hätte, gerade das in die Wagschale zu legen, was ihre innere Bedeutung ausmacht: das Gewicht der wissenschaftlichen Wahrheit! Nichts weiter wäre tatsächlich erreicht, als ein quantitativer Zuwachs und eine propagandistische Verstärkung für einen der kämpfenden Heerhaufen. Was aber wäre mit der besagten Wendung verloren? Verloren, aufgeopfert wäre eine der wenigen Stätten in dem Gesamtleben unseres Volkes, an denen auch heute noch die Verpflichtung anerkannt wird und der Wille lebendig ist, die großen Daseinsfragen, eingeschlossen diejenigen der politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen Sphäre, nicht nach Maßgabe parteipolitischer Vorurteile und unter dem Druck kämpferischer Leidenschaft, sondern in der Zucht ernstlichen Wahrheitstrebens zu durchdenken und zu klären. Verloren wäre damit zugleich die öffentliche Anerkennung und Pflege solcher geistiger Besitztümer, die über die Zersplitterung der Parteien emporführen in eine Sphäre des Gemeinsamen und Einenden. Denn das ist ja das Wesen echter Wahrheit, daß sie allen Zwiespalt der Meinungen und Wollungen unter sich läßt. Und so ganz bedeutungslos ist doch wohl nicht, was im Namen dieser Wahrheit zu sagen wäre! Über das Wesen von Volk und Menschheit, Staat und Recht, Gesellschaft und Wirtschaft, Klasse und Rasse muß sich der Mensch unserer Tage so viele Behauptungen einhämmern lassen, für deren Inhalt die Voreingenommenheit parteigebundenen Wollens bestimmend oder wenigstens maßgeblich mitbestimmend war – sollte es da so gleichgültig oder nebensächlich sein, wenn die gleichen Problemkreise auch durch solche Einsichten erhellt werden, die dem redlichen Streben nach überparteilicher Wahrheit entsprungen sind? So viele Werber sind heute eifrig daran, die Seele der Jugend so früh und so vollständig wie möglich für den Parteigeist in Beschlag zu nehmen – sollte es da so unerheblich sein, wenn ein wesentlicher Teil dieser Jugend in der Zeit der wachsten Empfänglichkeit durch eine Zone der ruhigen Besinnung und der kritischen Selbstzucht hindurchgeführt wird, in der er es lernt oder wenigstens lernen kann, den Suggestionen des Massendenkens, Massenwollens Widerstand zu leisten? Mir scheint, Staat und Volk haben allen Grund, die Einrichtungen, über denen die Idee der unbestechlichen Wahrheit leuchtet, so pfleglich wie nur möglich zu behandeln. Die Hochschule jedenfalls wird den Dienst am Volk, den man mit gutem Grund von ihr fordert, gerade dann am vollkommensten leisten, wenn sie unbeirrt an der Leitidee festhält, die ihr das Herniedersteigen in die Arena des Kampfes verbietet. Sie würde, wenn sie für eine der um sie werbenden Entscheidungen Partei nähme, gerade das leichtfertig fahren lassen, was ihren unvertretbaren Anteil am Gesamtleben der Nation, was ihren besonderen Vorrat an heilenden und aufbauenden Kräften ausmacht. Niemand von uns kann wissen, ob der tatsächliche Fortgang der Dinge der Hochschule die Möglichkeit lassen wird, dieses ihren hohen Amtes weiterhin zu walten – aber man hüte sich vor dem Wahn, die Idee der wissenschaftlichen Wahrheit, die Idee der wissenschaftlichen Hochschule sei dadurch zu widerlegen, daß man die Menschen mundtot macht, die von ihr abzulassen nicht gewillt sind. In diesem Sinne darf, ja muß die Hochschule auch heute noch sich zu dem Vermächtnis bekennen, das die mit Platon anhebende Überlieferung ihr hinterlassen hat. Sie wird gerade dann am „gegenwärtigsten“ sein, wenn sie dem, was bloß Augenblick ist, die Gefolgschaft verweigert.

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